Rechtsanwältin Stefanie Hetzler Bensheim

Honorar

Transparente Kosten

Bevor ich für Sie tätig werde, erhalten Sie von mir eine möglichst konkrete Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Das bedeutet: Durch die reine Kontaktaufnahme fallen noch keinerlei Kosten an. Ich erläutere Ihnen die verschiedenen in Frage kommenden Abrechnungsmöglichkeiten detailliert im persönlichen Gespräch, bevor Sie mich beauftragen.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen aber zumindest einen kurzen Überblick über die bestehenden Abrechnungsalternativen geben.

Vergütung

Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gesetz sieht verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten vor. Eine Abrechnung kann auf der Grundlage des Gegenstandswerts (Streitwert bzw. Verfahrenswert) oder aufgrund individueller Vergütungsvereinbarungen erfolgen, je nach Art der Tätigkeit.

Eine Besonderheit stellt die sogenannte Erstberatung dar, bei der unabhängig von einem ggf. weiterführenden Mandat zunächst nur ein Rat oder eine Auskunft erteilt wird.

Erstberatung

Die Erstberatung dient der Erfassung Ihres Anliegens inklusive des zugrunde liegenden Sachverhalts und der Erörterung der Möglichkeiten auf Basis einer summarischen rechtlichen Einschätzung. Es handelt sich also um ein erstes Beratungsgespräch, auf dessen Grundlage Sie sich ein Bild davon verschaffen können, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. 

Die Kosten für eine Erstberatung sind begrenzt, d.h. sie werden einmalig pauschal berechnet und werden Ihnen vorher klar kommuniziert.

Sie erfahren im Rahmen der Erstberatung auch, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie ein über die Erstberatung hinausgehendes Mandat erteilen. So können Sie auf Basis der Ihnen dann zur Verfügung stehenden Informationen entscheiden, welche Schritte Sie ergreifen wollen.

Kosten, die über die Erstberatungsgebühr hinausgehen, entstehen Ihnen erst dann, wenn Sie ein entsprechendes Mandat erteilen.

Abrechnung nach dem Gegenstandswert

Erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage des Gegenstandswerts, richtet sich die Vergütung nach gesetzlichen Tabellen, die Gebühren in Abhängigkeit vom Gegenstandswert vorsehen: Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühren. Es ist gesetzlich geregelt, dass diese Gebühren grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen; Ausnahmen sind nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig.

Wenn die Rede von einer „Abrechnung nach RVG“ ist, ist üblicherweise eine Abrechnung auf der Grundlage des Gegenstandswerts gemeint.

 

Vergütungsvereinbarungen

Honorar nach Zeit

In vielen Bereichen bietet sich der Abschluss von Honorarvereinbarungen an, bei denen die Abrechnung nach zeitlichem Aufwand erfolgt. Dies gilt insbesondere für außergerichtliche Angelegenheiten, wie etwa vertragsrechtliche oder sonstige rein beratende Tätigkeiten, aber auch bei besonders zeitaufwendigen Fällen, denen ein geringer Gegenstandswert zugrunde liegt.

Pauschalvereinbarung

In bestimmten Fällen kommt auch die Vereinbarung einer Pauschale in Betracht. Das kann eine einmalige Pauschalvergütung für einen einzelnen zu bearbeitenden Fall sein oder auch z.B. eine monatliche Pauschale bei regelmäßigem Bedarf an Beratungsleistungen. 

Sonstige Vereinbarungen

Neben den oben genannten, sehr verbreiteten Vergütungsmöglichkeiten kann in Einzelfällen auch der Abschluss spezieller Vereinbarungen geeignet sein. So ist es denkbar, bei Fällen mit außergewöhnlich niedrigem Gegenstandswert anstelle eines Zeithonorars einen prozentualen Aufschlag oder eine Zusatzgebühr zu vereinbaren oder aber einen höheren Gegenstandswert festzulegen.

Bei all dem gilt: Zögern Sie nicht, wenn Sie Fragen haben – auch während eines laufenden Mandats. Ich bemühe mich zu jeder Zeit um größtmögliche Kostentransparenz.


Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form von Beratungshilfe oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH). Dies kommt bei ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen in Betracht, d.h. wenn Sie weder über genügend Einkommen noch über ausreichend Vermögen verfügen, um die Kosten eines Verfahrens selbst (vollständig) aufbringen zu können.

Die staatliche Leistung soll sicherstellen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen finanziellen Situation effektiven Rechtsschutz und Zugang zu den Gerichten erhalten. 

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie mehr über die Voraussetzungen der Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe erfahren möchten.

Rechtsanwältin Familienrecht Stefanie Hetzler
Rechtsanwältin Stefanie Hetzler

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