Rechtsanwältin Stefanie Hetzler Bensheim

Scheidungsrecht

Rechtsanwältin für Scheidungsrecht

Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie im gesetzlichen Sinne gescheitert ist (Zerrüttungsprinzip). Ob dies der Fall ist, hängt im Wesentlichen davon ab, wie lange die Ehegatten schon voneinander getrennt leben. Insofern ist der Zeitpunkt des Scheidungsantrags von entscheidender Bedeutung. Wird der Antrag zu früh gestellt, kann er vom Gericht abgewiesen werden. Der Zeitpunkt des Scheidungsantrags (bzw. von dessen Rechtshängigkeit) hat darüber hinaus Einfluss auf Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhalt.

Scheidungsfolgesachen (Verbund): Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich u.a.

Die Scheidung kann mit Scheidungsfolgesachen zusammen verhandelt werden (Verbundverfahren). Folgesachen können Unterhalts-, Güterrechts-, Versorgungsausgleichs-, Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie Kindschaftssachen (z.B. Sorge- und Umgangsrecht) sein. Es ergeht dann eine einheitliche Entscheidung über alle im Verbund stehenden Familiensachen.

Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es sinnvoll sein, eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, die – je nach Regelungsbedarf – z.B. Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und ggf. Sorge- und Umgangsrecht regelt. Eine solche Vereinbarung ist in den meisten Fällen von einem Notar zu beurkunden – dies jedenfalls dann, wenn Regelungen zum Zugewinnausgleich, zum Versorgungsausgleich oder zum nachehelichen Unterhalt zu treffen sind. Eine Scheidungsvereinbarung im Vorfeld der Scheidung kann das eigentliche Scheidungsverfahren erheblich abkürzen.

Rechtsanwältin Familienrecht Stefanie Hetzler
Rechtsanwältin Familienrecht Stefanie Hetzler

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