Anwältin Familienrecht Bensheim - Rechtsanwältin Stefanie Hetzler

Umgangsrecht

Rechtsanwältin für Umgangsrecht

Umgang mit beiden Elternteilen

Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen; die Eltern wiederum haben das Recht und die Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind. Auch nach einer Trennung dient der Umgang mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes.

Umgangsvereinbarungen

Die Ausgestaltung des Umgangsrechts ist primär Aufgabe der Eltern. Die Einigung der Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts kann bei Bedarf in einer Umgangsvereinbarung festgehalten werden.

Gerichtliche Umgangsregelung

Eine gerichtliche Regelung kann jedoch erforderlich werden, wenn die Eltern sich nicht einigen können oder eine gerichtliche Regelung aus sonstigen Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Spätere Änderung des Umgangsrechts (Abänderungsverfahren)

Eine gerichtliche Entscheidung zum Umgangsrecht kann zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Abänderungsverfahrens wieder abgeändert werden, wenn ein Abänderungsgrund vorliegt und dies aus triftigen Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Rechtsanwältin Familienrecht Stefanie Hetzler
Rechtsanwältin Familienrecht Stefanie Hetzler

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