Als ausgebildete Juristin und zugelassene Rechtsanwältin bin ich befugt, Sie in nahezu allen Rechtsgebieten zu beraten und vertreten. Ich bin jedoch schwerpunktmäßig im Familienrecht und daneben in der rechtlichen Beratung von Unternehmen tätig. Im Familienrecht verfüge ich über spezielle, vertiefte Kenntnisse, die ich u.a. in einem Fachanwaltslehrgang für Familienrecht erworben habe (besondere theoretische Kenntnisse gemäß §§ 4, 12 FAO).
Bereits im Studium galt mein Interesse dem Familienrecht; in meiner Prüfung zum ersten Staatsexamen bildete das Familienrecht einen Schwerpunkt.
Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens verschlug es mich zunächst in die Wirtschaft, in der ich viele Jahre tätig war, bis der Wunsch aufkam, selbständig und nunmehr ausschließlich als Rechtsanwältin zu arbeiten. Doch auch nachdem ich der Wirtschaft scheinbar den Rücken gekehrt habe, bin ich nach wie vor gerne in diesem Bereich tätig – nur eben von außen, als zeitweise und fallbezogene Unterstützung für Unternehmen, bei denen gerade Beratungsbedarf besteht.
Den Schwerpunkt meiner heutigen Tätigkeit bildet jedoch das Familienrecht, in dem ich über die theoretischen Voraussetzungen für die Verleihung des Titels „Fachanwältin für Familienrecht“ verfüge und mich stetig fortbilde.