Die Erstberatung dient der Erfassung Ihres Anliegens inklusive des zugrunde liegenden Sachverhalts und der Erörterung der Möglichkeiten auf Basis einer summarischen rechtlichen Einschätzung. Es handelt sich also um ein erstes Beratungsgespräch, auf dessen Grundlage Sie sich ein Bild davon verschaffen können, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Die Kosten für eine Erstberatung sind begrenzt, d.h. sie werden einmalig pauschal berechnet und werden Ihnen vorher klar kommuniziert.
Sie erfahren im Rahmen der Erstberatung auch, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie ein über die Erstberatung hinausgehendes Mandat erteilen. So können Sie auf Basis der Ihnen dann zur Verfügung stehenden Informationen entscheiden, welche Schritte Sie ergreifen wollen.
Kosten, die über die Erstberatungsgebühr hinausgehen, entstehen Ihnen erst dann, wenn Sie ein entsprechendes Mandat erteilen.