Rechtsanwältin Stefanie Hetzler Bensheim

Rechtssichere Gestaltung von Websites

Mit einer Rechtsanwältin zur rechtssicheren Website

  • Rechtliche Aspekte bei der Website-Erstellung: Beratung zu rechtlichen Vorgaben & deren Umsetzung
  • Pflichtangaben auf Websites: Datenschutzerklärungen & Impressum für Websites und Social Media-Profile

Sie planen Ihren Internetauftritt oder sind bereits Betreiber einer eigenen Unternehmens-Website? Sie möchten Ihre Social Media-Profile für unternehmerische Zwecke nutzen?

Ich begleite Sie gerne bei der Umsetzung dieser Projekte und unterstütze Sie bei allen diesbezüglichen rechtlichen Fragestellungen.

Was gehört zu einer rechtssicheren Website?

Zu einer rechtssicheren Website gehören nicht nur ein Impressum, das alle notwendigen Pflichtangaben enthält, und eine umfassende Datenschutzerklärung. Bei der Erstellung einer Website ist eine Vielzahl weiterer rechtlicher Vorgaben zu beachten – nicht zuletzt, um kostenintensive Rechtsfolgen zu vermeiden. Denn schon die Wahl der falschen Domain kann zur Verletzung von Markenrecht führen, die Wahl des falschen Bilds zu einem Urheberrechtsverstoß, eine falsche Verlinkung kann einen urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Verstoß begründen. Das Fehlen notwendiger, vorgeschriebener Informationen kann als „Vorsprung durch Rechtsbruch“ gewertet werden und stellt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Falsche, insbesondere pauschale Haftungsausschlüsse (Disclaimer) sind nicht nur wirkungslos – sie können in manchen Fällen sogar das Gegenteil bewirken und darüber hinaus wettbewerbswidrig sein. 

Bei fehlerhafter oder unvollständiger Umsetzung der rechtlichen Vorgaben drohen dem Website-Betreiber Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, unter Umständen macht er sich schadensersatzpflichtig, und es besteht die Gefahr von Abmahnungen.

Auch bei der unternehmerischen Nutzung von Social Media-Profilen sind ein vollständiges Impressum und eine passende Datenschutzerklärung Pflicht. Passend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass in der Regel nicht einfach die Datenschutzerklärung der eigenen Website übernommen werden kann, sondern eine Anpassung an die Gegebenheiten der jeweiligen Social Media-Plattform erfolgen muss.

Sofern Sie auf Ihrer Website Social Media-Plug-ins verwenden wollen, ist darauf zu achten, dass die Einbindung der Plug-ins nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie juristische Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Website benötigen oder rechtliche Fragen zur unternehmerischen Nutzung Ihrer Social Media-Profile haben – ich bin Ihnen gerne bei der rechtssicheren Umsetzung behilflich.

Rechtsanwältin Familienrecht Stefanie Hetzler
Rechtsanwältin Stefanie Hetzler

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